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"Ihr Eigenheimkauf ist bei uns in sicheren Händen – wir begleiten Sie verlässlich durch jeden Schritt und sorgen für eine transparente und reibungslose Abwicklung."

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Vertrauensvoll kaufen, sorgenfrei wohnen.

Ihre Zufriedenheit und Sicherheit stehen für uns an erster Stelle. Deshalb garantieren wir Ihnen durch die Einhaltung des Bauträgervertragsgesetzes:

  • Rechtliche Klarheit: Unser Kaufprozess folgt den Vorgaben des Gesetzes für rechtliche Sicherheit und einen reibungslosen Ablauf.
  • Verlässliche Abwicklung: Wir übernehmen alle Schritte von der Vertragsunterzeichnung bis zur Übergabe und informieren Sie laufend.
  • Faire Verträge: Unsere Vereinbarungen sind klar formuliert, damit Sie genau wissen, was Sie erwartet und Überraschungen ausbleiben.
  • Zuverlässiger Service: Bei Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit uns können Sie entspannt in Ihre neue Immobilie einziehen – wir sorgen für einen sicheren und unkomplizierten Kaufprozess.

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Flexibel finanzieren, entspannt einziehen.

Bei uns profitieren Sie von einem transparenten und flexiblen Finanzierungsmodell gemäß dem Bauträgervertragsgesetz geregeltem Ratenplan B. Dieses Modell bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Zahlungen bequem und nach Ihren Bedürfnissen zu planen. Die Ratenzahlungen erfolgen in klar definierten Phasen, sodass Sie Ihre finanziellen Mittel effizient und ohne Überraschungen einsetzen können. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite, um den Finanzierungsprozess so reibungslos und transparent wie möglich zu gestalten. So können Sie sich ganz auf Ihr neues Zuhause konzentrieren.

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Das Bauträgervertragsgesetz schützt Käufer von Neubauimmobilien, die beim Kauf noch nicht fertiggestellt sind. Es bietet Ihnen folgende Vorteile:

 

  1. Sicherer Zahlungsplan: Kaufpreiszahlungen beginnen erst nach grundbücherlicher Sicherstellung und werden nach Baufortschritt fällig (Ratenplan B).
  2. Geprüfte Baufortschritte: Ein gerichtlich beeidigter Sachverständiger bestätigt die Baufortschritte, bevor Zahlungen an den Bauträger erfolgen.
  3. Fixpreisgarantie: Der vereinbarte Kaufpreis bleibt bis zur Übergabe garantiert, solange keine Änderungen in der Ausstattung vorgenommen werden.
  4. Fixer Übergabetermin: Wenn der Übergabetermin nicht eingehalten wird, erhalten Sie eine Entschädigung.
  5. Übernahme des Bauherrenrisikos: Der Bauträger trägt alle Risiken während der Bauzeit und sorgt für Versicherungen.
  6. Haftrücklass: Eine Bankgarantie über 2 % des Kaufpreises sichert Sie zusätzlich im Falle von Gewährleistungsmängeln ab.

Auszug aus dem BTVG – Ratenplan B (§9 Abs. 4):

Der Ratenplan B des BTVG regelt, wann die Zahlungen während der Bauphase fällig werden:

 

  • 10 % bei Baubeginn auf Grundlage einer rechtskräftigen Baubewilligung
  • 30 % nach Fertigstellung des Rohbaus und des Dachs
  • 20 % nach Fertigstellung der Rohinstallationen
  • 12 % nach Fertigstellung der Fassade und der Fenster einschließlich Verglasung
  • 17 % nach Bezugsfertigstellung oder bei vereinbarter vorzeitiger Übergabe
  • 9 % nach Fertigstellung der Gesamtanlage
  • 2 % als Haftrücklass über eine Bankgarantie, die mögliche Gewährleistungsmängel absichert
Ihre Traumwohnung, unser sicheres Versprechen – Einfach und transparent zum neuen Zuhause!

Häufig gestellte Fragen:

Eine Vormerkung ist die Aufnahme Ihrer Kontaktdaten in eine Vormerkliste für ein oder mehrere Projekte. Sie genießen dabei den Vorteil, dass Sie unverbindlich und kostenlos die Projektunterlagen vor dem offiziellen Verkaufsstart ausgehändigt bekommen.

Freifinanzierte Wohnungen sind Wohnungen, die nicht über geförderte Maßnahmen (Wohnbauförderung) errichtet werden. Der Vorteil ist, dass man die Wohnung auch vermieten kann oder als Zweitwohnsitz nutzen kann, dass bei geförderten Wohnungen in der Regel untersagt ist.

Sie allein bestimmen die finanzierende Bank für den Ankauf der Immobilie. Wir können Ihnen aber auf Wunsch auch Finanzierungspartner empfehlen, die Ihnen seriös und kompetent bei der Abwicklung zur Seite stehen.

Bei uns wird das gesamte Projekt von einem Anwalt/Treuhänder von Beginn bis zur Fertigstellung betreut. Alle Wohnungskäufer unterfertigen die gleichen Verträge. Es kommt somit zu keinen ungewollten Verzögerungen bei der Kaufabwicklung und später bei der Grundbucheintragung und Wohnungseigentumsbegründung. Nur durch die zentrale Betreuung durch eine Kanzlei ist die ordnungsgemäße Durchführung des gesamten Prozesses möglich.

Sobald Sie sich für Ihre Wunschwohnung entschieden haben, wird ein Kaufanbot von Ihnen unterfertigt. Dadurch kommt eine beidseitig verbindliche Reservierung Ihrer Wunschwohnung zustande. Auf Basis der dort angegebenen Daten wird durch die beauftrage Anwaltskanzlei Ihr personalisierter Kaufvertrag erstellt. Die Kaufvertragsunterfertigung erfolgt dann direkt in der zuständigen Rechtsanwaltskanzlei und wird durch einen Notar beglaubigt.

Nach der Unterfertigung des Vertrages erhalten Sie unmittelbar einen Scan für die Weiterleitung an Ihrer finanzierende Bank, die alle weiteren vertraglich vereinbarten Schritte in die Wege leitet.

Das Kaufanbot ist ein Vorvertrag mit den wichtigsten Eckpunkten. Dadurch kommt eine beidseitig verbindliche Reservierung Ihrer Wunschwohnung zustande.

 

Nein, bei einem Bauträgerprojekt gibt es keine Anzahlungen oder Vorauszahlungen vor dem Abschluss des Kauf- und Bauträgervertrages, bzw. vor der grundbücherlichen Sicherung.

Über die Referenzen lässt sich schnell feststellen, ob der Bauträger erst neu im Geschäft ist oder bereits viele Jahre erfolgreich Projekt realisiert. Auch die Art der Referenzen ist maßgeblich, da ein gute Bauträger für den Gewerbebereich nicht unbedingt der Richtige ist für eine Wohnanlage. In unseren Fall finden Sie alle bisher realisierten Projekte unter der Rubrik „Referenzen“, bzw. unter diesem Link -> Referenzen

Das Bauträgervertragsgesetz wurde zum Schutz der Käufer (Erwerber) einer Neubauimmobilie (diese zum Zeitpunkt des Kaufes noch nicht fertiggestellt ist) in den 90er Jahren erlassen und bietet Ihnen folgenden Schutz und Vorteile:

 

1) Die Kaufpreiszahlungen beginnen erst nach der grundbücherlichen Sicherstellung  und werden nach dem "Ratenplan B" nach Baufortschritt fällig => Sie zahlen immer weniger, als Sie zu diesem Zeitpunkt an Leistung erhalten haben => Das Risiko trägt der Bauträger und nicht Sie!

2) Baufortschritte werden über einen gerichtlich beeidigten Sachverständigen für Bauwesen bestätigt => Dieser gewährleistet, dass die Raten erst dann an den Bauträger überwiesen werden, wenn der betroffene Bauabschnitt ordnungsgemäß fertiggestellt ist

3) Garantierter Fixpreis bis zur Übergabe => Solange Sie nicht die Ausstattung verändern, kann sich auch der Kaufpreis nicht erhöhen! Risiken bezüglich Baupreiserhöhungen oder unvorhergesehene Umstände während der Bauphase übernimmt der Bauträger für Sie

4) Fixer Übergabetermin => Falls der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden kann bekommen Sie alle entstandenen Unannehmlichkeiten ersetzt

5) Übernahme des Bauherrenrisikos => Sie übernehmen den erworbenen Kaufgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt und müssen sich nicht um Risiken und Versicherung während der Bauzeit kümmern

6) Sie erhalten eine Bankgarantie über 2 % der Kaufpreissumme als Haftrücklass => dieser Wert sichert Sie im Falle einer Nichtbehebung eines Gewährleistungsmangels zusätzlich ab

Dies ist grundsätzlich möglich, muss aber im Individualfall jeweils unter der Berücksichtigung aller relevanten Aspekte wie Baufortschritt, Statik, Installationen, Brandschutz etc. entschieden werden.

Im Kaufpreis ist bereits eine Grundausstattungsauswahl enthalten. Die Details der Basisausstattung finden Sie in unserem Exposé und in der BAB (Bau- und Ausstattungsbeschreibung). Bei der Bemusterung in den Schauräumen unserer Professionisten können Sie entweder zwischen den kostenneutralen Alternativen wählen oder gegen Aufpreis zusätzliche Angebote wählen (Sonderwunsch). Somit können Sie Ihre Wohnung nach Ihren Wünschen ausstatten lassen.

Generell gibt es keinen Unterschied zwischen einer Wohnung für den Eigennutzen oder einer Vermietung (Anlegerwohnung). Sie können selbst entscheiden, wie Sie Ihre Eigentumswohnung nutzen möchten. Im Idealfall sollte die Entscheidung vor dem Kauf feststehen, da es für eine reine Anlegerwohnung steuerlich interessante Kaufoptionen (Optierung = Kaufpreis netto ohne Umsatzsteuer) möglich sind. Hierfür bitten wir Sie einen Beratungstermin mit einem unserer Verkaufsmitarbeiter zu vereinbaren.

Leider ist das in der Praxis so nicht möglich, da jeder Sonderwunsch mit dem Baufortschritt und der technischen Umsetzbarkeit geprüft werden muss. Über den Kontakt mit unserer Projektleitung erhalten Sie verbindliche Kostenvoranschläge vom Generalunternehmer oder direkt vom jeweiligen Professionisten für Ihre Änderungswünsche. Sie alleine entscheiden, ob Sie ein Angebot annehmen und die zusätzlichen Leistungen beauftragen möchten oder nicht.

„Bereit zum Einziehen“. Außer der eigenen Küche und Möbeln und Beleuchtungen ist alles vorhanden. Dem sofortigen Umzug nach der Schlüsselübergabe steht nichts mehr im Weg.

Die Bezahlung erfolgt ausschließlich über den von uns beauftragten Treuhänder. Sie zahlen den gesamten Kaufpreis vor Unterzeichnung des Kaufvertrages auf das Treuhandkonto ein. Der Kaufpreis wird in Raten je nach erfolgtem Bauabschnitt über die Bauzeit gemäß § 9 Abs. 4 iVm § 10 Abs. 2 Z 2 (Ratenplan B) Bauträgervertragsgesetz an uns ausbezahlt.

In der Bau- und Ausstattungsbeschreibung (kurz BAB) ist der genaue Leistungsumfang des Bauträgers hinsichtlich des Kaufobjekts definiert. 
Es ist entscheidend, dass Sie sich als Immobilieninteressent möglichst frühzeitig mit der Ausstattung und dem Leistungsumfang des Bauträgers auseinandersetzen. Oft gibt es nämlich zwischen verschiedenen Bauträgern erhebliche Differenzen was den Umfang und die Qualität der Ausstattung betrifft. 
Als Grundsatz gilt: Was nicht in der BAB steht, wird vom Bauträger nicht geschuldet und dementsprechend nicht gemacht! Finden Sie z.B. keine Details zur Außenanlagengestaltung, ist dies bei dem konkreten Projekt sehr wahrscheinlich nicht im Leistungsumfang enthalten und Sie müssen sich nach Übergabe selbst darum kümmern und die Kosten dafür tragen.

Bauträgerprojekte nur über den Preis zu vergleichen ist daher oft wenig sinnvoll. Stattdessen sollten Sie als Interessent immer anhand der BAB vergleichen welche Leistung zu welchem Preis erbracht wird. Oft klären sich so recht schnell erhebliche Preisdifferenzen zwischen verschiedenen Anbietern auf.

Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgespräches weiter, wenn Sie die Ausstattung und den Leistungsumfang unserer Projekte mit anderen für Sie in Frage kommenden Projekten vergleichen möchten.

 

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